EU Recht für Modellflieger

Erfreulicher Zwischenstand

Die Bundeskommission Modellflug im DAeC hatte im vergangenen Jahr den Vorschlag »Standardisierte Regeln für Flugmodelle« (StRfF) beim Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) im Hinblick auf die Implementierung des neuen EU-Rechts für Unmanned Aircraft Vehicle (UAV) eingebracht. Inzwischen sind die Vorüberlegungen vom BMVI weitgehend abgeschlossen. Die ersten inoffiziellen Signale von Seiten des Ministeriums stimmen optimistisch. Die beiden Verbände DMFV und DAeC sind intensiv angehört worden. Die offizielle Verbandsanhörung steht aber noch aus. Die Vorüberlegungen gelangen zu dem Ergebnis, dass die Verbände den Modellflugbetrieb beschreiben müssen, was die Bundeskommission Modellflug mit ebenjenen StRfF bereits vollzogen hat. Diese Beschreibung könnte daher als Grundlage für die Betriebsgenehmigung nach Art. 16 DVO (EU) 2019/947 dienen (16er-Betriebserlaubnis). Zuständige Behörde für die Erteilung dieser neuartigen 16er-Betriebserlaubnis, also der Erlaubnis für das Fliegen im Rahmen von Vereinen und Vereinigungen, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das Luftfahrtbundsamt (LBA) sein. Neben dem LBA werden wahrscheinlich auch die Landesluftverkehrsbehörden weiterhin für die Erteilung von Aufstiegserlaubnissen betraut bleiben. Hier wird angestrebt, die eingespielten Verfahren beizubehalten. Wie bisher würde somit der Betrieb von Flugmodellen mit einer Startmasse über 5 kg oder in einem geringeren Abstand von 1,5 km zu Flugplätzen oder bei Antrieb mit Verbrennungsmotor oder Turbine Wohngebieten einer Aufstiegserlaubnis neben der 16er-Betriebserlaubnis bedürfen. Regeln zum inneren Flugbetrieb würden jedoch in der Regel nicht Gegenstand der Aufstiegserlaubnis sein, da diese schon in der 16er-Betriebserlaubnis abgebildet sind.
Das Erfordernis einer parallelen, quasi lokalen Aufstiegserlaubnis, deckt sich mit dem in den StRfF beschriebenen Verfahren der Ausweisung von bestimmten Modellfluggeländen, nämlich wenn dort der bisher als erlaubnisbedürftig bezeichneter Modellflug stattfinden soll. Zwar hätte insoweit die Bundeskommission Modellflug im DAeC ein 10 kg-Grenze für zutreffender gehalten. Dem folgen die Vorüberlegungen des BMVI allerdings nicht. Die Bundeskommission Modellflug wird dieses Ziel weiter verfolgen.
In einer turbulenten Zeit, in der der Luftraum durch neu hinzukommende Nutzer mit immensem wirtschaftlichen Interessen immer begehrter wird, ist dieser weitere Meilenstein auf dem langen Weg des Überganges in das neue EU-Luftrecht für die Modellflieger ein sehr guter Zwischenerfolg, wonach ein gutes Endergebnis erwartet werden darf. Die StRfF stellen nach Meinung der Bundeskommission Modellflug mit all ihren Sport- und Fachausschüssen in den verschiedenen Modellflugklassen ein handfestes und zukunftsorientiertes Konzept dar, mit dem der Modellflug weiterhin gut praktikabel und sicher in Deutschland etabliert bleibt.

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